Landwirtin und Landwirt mit Fachhochschulreife
Neue Wege in der Berufsbildung
Rechtsgrundlage
Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife in Verbindung mit einer dualen Berufsausbildung vom 06. 08. 1998 (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport)
© MIL
Ausbildungszeit
- 3 Jahre
Voraussetzungen
- Fachoberschulreife oder gleichwertiger Bildungsabschluss
- Lehrvertrag mit Zusatzvereinbarung über erweiterte Beschulung im Bildungsgang Landwirtin und Landwirt mit Fachhochschulreife
Schulische Ausbildung
- 16 Wochen pro Lehrjahr
- zusätzliche allgemeinbildende Fächer, unter andrem Mathematik, Deutsch, Englisch
Berufsschule
Oberstufenzentrum Prignitz
Standort Pritzwalk
An den Promenaden
16928 Pritzwalk
Tel.: 03395-7641-0
Fax: 03395-7641-18
Prüfungen
- Facharbeiterprüfung durch die Zuständige Stelle für berufliche Bildung
- Fachhochschulprüfung am OSZ
- Zusätzliche theoretische Prüfung in allgemeinbildenden Fächern und einem spezialisierten Fach durch die Berufsschule
Vorteil der Doppelqualifizierung
Beginn eines Fachhochschulstudiums sofort nach der Lehrzeit möglich.
Weitere Informationen
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)Zuständige Stelle für berufliche BildungDr. Ramona RügenDorfstr. 114513 Teltow/OT RuhlsdorfTel.: 03328-436-200Fax: 03328-436-204Weiterführende Beiträge:
- Agrarbildung - Ausbildungsberatung
Zuständige Ausbildungsberater nach Ausbildungsberuf und Region
Letzte Aktualisierung: 07.02.2012